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Flüssigkeiten im Handgepäck – Was? Wieviel?

Flüssigkeiten im Handgepäck – dies ist erlaubt

 

Grund für das allgemeine Verbot des Mitführens von Flüssigkeiten im Handgepäck waren Versuche von Terroranschlägen mit Flüssigsprengstoffen auf dem Flughafen Heathrow in London.

Schließlich sollte das Verbot von Flüssigkeiten mehr Sicherheit bieten. Auf Flughäfen der Europäischen Union (EU) gelten besondere Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck.

Flüssigkeiten im Handgepäck sind nur in kleinen Dosierungen gestattetErlaubte Flüssigkeiten im Handgepäck

Es sind maximal 10 Behältnisse à 100 ml pro Person erlaubt. Das Verbot von Flüssigkeiten sieht vor, dass bei Flugreisen nur solche Flüssigkeiten im Handgepäck befördert werden dürfen, deren Verpackungen nicht mehr als 0,1 Liter enthalten.

100ml also. Entscheidend ist die auf dem Behälter angegebene Höchstmenge.

 

 

So können Sie mehr mitnehmen
1. Tipp: In den bekannten Drogerien gibt es kleine Flaschen und Tuben von Sonnencreme über Bodylotions bis Zahnpasta… Diese Tuben haben in der Regel ein Fassungsvermögen von 50ml. Sie dürften hier also 20 Stück davon im Handgepäck mitnehmen.

2 . Tipp: Nehmen Sie nur die Flüssigkeiten mit, die Sie benötigen. Alles andere kann im normalen Reisegepäck, also ihrem Koffer, untergebracht werden.

Definition von Flüssigkeiten im Handgepäck

LAGs , also Flüssigkeiten, Aerosole/Sprays und Gele – müssen beim Safetycheck aus dem Handgepäck entfernt und gesondert vorgelegt werden.

Eine Flüssigkeit bezeichnet hier ALLE Stoffe, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelatinös oder cremig werden können bzw. eine ähnliche Beschaffenheit aufweisen.

Hier ein Auszug davon:

• Jegliche Getränkeplastikflaschen als Flüssigkeiten im Handgepäck
• Trinkbare Lebensmittel, z.B. Milch, Milchshakes, Sahne
• Zahnpasta
• Cremes aller Art
• Gels aller Art
• Shampoo
• Flüssige Kosmetik (Mascara z.B.)
• Deodorants
• Parfüms
• Nagellack
• Hautlotionen
• Öle
• Suppen
• Joghurt
• Salben
• Honig
• Marmeladen
• Getränkesirup
• Nutella
• Butter

Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck

Alle Einzelbehälter sind in einem transparenten und versiegelten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter zu verpacken.

Es ist nur ein Plastikbeutel pro Person erlaubt und muss durch eine Zip- Sperre gegen auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sein.

Das bedeutet, dass nur kleine Flaschen und Gefäße erlaubt sind. Daher ist beispielsweise eine größere Flasche, die nur zur Hälfte entleert wurde, nicht zulässig.

Es gibt keine Standard-Plastiktüten. Allerdings hält der Flughafen diese Plastiktüten in der Regel bereit. Sie können sie auch in der Flughafenapotheke kaufen. Das Sicherheitspersonal wird Sie informieren.

Gibt es Ausnahmen?

Von der mengenmäßigen Beschränkung ausgenommen sind feste und pulverförmiges Kosmetikerzeugnisse. So können Pulver in fester Form in großen Mengen im Handgepäck aufbewahrt werden. Auch feste Lippenstifte sind in der Regel kein Thema.Kosmetische Erzeugnisse sind im Handgepäck erlaubt

Seit 2014 dürfen Passagiere auch zugekaufte Flüssigwaren aus Duty-Free-Shops im Handgepäck mitnehmen. Diese sollten jedoch in einer Sicherheitstasche mit rotem Rand verschlossen werden. Das Begleitpapier mit Datum und Ort des Verkaufs muss von außen sichtbar sein. Diese sollte nicht vor der Ankunft am Zielflughafen geöffnet werden.

Wenn der Gegenstand und die Tasche nicht den vorgeschriebenen Abmessungen entsprechen, behalten sich die Fluggesellschaften das Recht vor, diese nicht an Bord zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften diese Einkäufe als reguläres Handgepäck betrachten, d.h. sie müssen im ausschliesslich zugelassenen Handgepäck gelagert werden und das zulässige Gewicht darf nicht überschritten werden. Meißt zwischen 7 und 10 kg.

 

 

Was ist mit flüssigen Medikamenten und Babynahrung im Handgepäck?

Flüssige Arzneimittel, Babyspeisen oder Sondernahrungsmittel sollten nicht in einem Plastikbeutel aufbewahrt werden, sondern bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden. Erforderliche flüssige Arzneimittel, Säuglingsnahrung und Speziallebensmittel, wie sie beispielsweise für Diabetiker erforderlich sind, sind von der Beschränkung ausgenommen und können in größeren Mengen transportiert werden.Medizin im Handgepäck

Kranke Reisende sollten glaubwürdige Nachweise darüber haben, dass sie die Medikamente zwingend brauchen, z.B. durch ein ärztliches Attest oder eine gleichwertige Dosierungsangabe auf dem Etikett des Arzneimittels

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